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   BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23   

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https://dejure.org/2023,28024
BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23 (https://dejure.org/2023,28024)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2023 - VI ZB 48/23 (https://dejure.org/2023,28024)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2023 - VI ZB 48/23 (https://dejure.org/2023,28024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Auch eine so genannte außerordentliche Beschwerde sei nach der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft (Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 36/22, juris Rn. 2 mwN; siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 36/22

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 36/22, juris Rn. 2 mwN; siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Auch eine so genannte außerordentliche Beschwerde sei nach der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft (Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 36/22, juris Rn. 2 mwN; siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 18.04.2023 - VI ZB 2/23

    Ablehnungsgesuch wegen Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    Der Senat hat im Verfahren VI ZB 2/23 den Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Juni 2022 - 15 T 3066/22 (Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos war (§ 78b Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 18.04.2023 - VI ZB 3/23

    Ablehnungsgesuch wegen Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23
    In entsprechender Weise ist der Antragsteller auch in den weiteren von ihm betriebenen Verfahren VI ZB 3/23, 4/23, 5/23, 6/23, 42/23 und 43/23 vorgegangen.
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